Sitzung vom 08.05.2012
Bericht der Bezirksvertretung (BzV) Fischeln vom 08. Mai 2012
Bebauungsplan 756 Hammerstein-/ Franz-Hitze-Straße
So etwas hat es wohl noch nicht gegeben, dass sich alle Bezirksvertreter und spezielle Besucher für lediglich einen Tagesordnungspunkt durch eine 103-seitige Stellungnahme mit allerlei Gutachten der Verwaltung „fressen“ mussten. Sie war zusammen mit der Einladung verschickt worden. Es ging darin um den neuen Bebauungsplan 765. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Wohnbebauung der ehemaligen Erwerbsgärtnerei an der Hammersteinstraße 11 war aufgefallen, dass alte Bebauungs- und Fluchtlinienpläne von 1941 und von 1964 für angrenzende Grundstücke rechtsunsicher sind. Somit hat man nun in diesen genannten Plan 765 ein nahezu rechteckiges Areal hineingepackt: südlich begrenzt von der Von-Ketteler-Straße, nördlich bis an das „Bauhaus“ und die nahen Gewerbegrundstücke heran, westlich bis an die Herz-Jesu-Kirche und östlich fast bis zur K-Bahn heran (ausgenommen die Grundstücke am Braunsweg). Ziel der Verwaltung ist es, Rechtssicherheit für das Planrecht zu schaffen, die Flächen der Erwerbsgärtnerei an der Hammersteinstraße einer Wohnbebauung zuzuführen, eine maßvolle Baulückenschließung zu erreichen und die beiden rechtsunsicheren Baupläne 128 und 397 aufzuheben.
Dabei wurde festgestellt, dass sich östlich von der Franz-Hitze-Straße eine Altablagerung befindet, die bisher nur ansatzweise untersucht worden ist. Sie wird im Altlastverdachtsflächenkataster unter AA86 geführt. Dort soll es eine 6 Meter tiefe Kiesgrube gegeben haben, die mit Bodenaushub, Ziegelschutt und Aschen verfüllt worden sei. Da keine chemischen Analysen vorliegen, soll die dortige Situation im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens (765) geklärt und ggf. behoben werden.
Baugebiet Hammersteinstraße (ehemalige Erwerbsgärtnerei)
Für die Wohngebietsfestsetzung im Rahmen des neuen Bebauungsplans 765 wird das Gelände im Altlastverdachtsflächenkataster erfasst. Die vorhandenen Schlacken und der Ziegelbruch in der bisherigen Zufahrt müssen ausgetauscht werden. Die rechtlichen Anforderungen bezüglich Stilllegung und Rückbau der Ölheizung und der Altbebauung werden im Rahmen der Abbruchgenehmigung geregt. Der alte Beregnungsbrunnen muss ordentlich verfüllt werden. Um gesunde Wohnverhältnisse zu erreichen und damit das Oberflächenwasser versickern darf, müssen eventuelle Schadstoffbelastungen auf dem Gesamtgelände ermittelt und beseitigt werden. Hecken und Sträucher dürfen lediglich von Oktober bis Februar gerodet werden. Auf den Baumbestand muss Rücksicht genommen werden. Überprüft werden muss, ob in den Altgebäuden streng geschützte Fledermäuse Wochenstuben-, Sommer-, Zwischen- und Winterquartiere haben. Zutreffendenfalls sind Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen. Geplant sind 16 Grundstücke mit gut 300 qm Fläche.
Jeweils vier Doppelhaushälften sollen von der Hammersteinstraße und von der Franz-Hitze-Straße mit je einem Stichweg erschlossen werden. Die BzV sprach sich dafür aus, dass beide Teile für Fußgänger mit und ohne Rollator und für Radler verbunden werden sollten. Auf der nördlichen, der lärmzugewandten Seite (Verkehrs- und Gewerbelärm), soll Lärmschutz eingebaut werden, um die Wohnräume ungestört nutzen zu können. Weil das Gebiet klimatisch ein „Ungunstraum“ ist, sollen Dächer und Fassaden begrünt werden. Die Gutachten schließen mit der Bemerkung, dass nach der Durchführung aller Maßnahmen eine Verbesserung des Umweltschutzes eintreten wird. Die BzV hat dem Planentwurf bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.
Verlagerung B 9
Ulrich Grüttner vom Fischelner Werbering bemängelte, dass nach inzwischen 5 Jahren die B 9 immer noch nicht aus Fischeln heraus und auf die BAB 44 und die Oberschlesienstraße verlagert worden sei. Dirk Czymai vom städtischen Bürgerservice berichtete dazu, dass zzt. das Bundesverkehrsministerium dabei sei, bundesweit alle Führungen der Bundesstraßen zu überarbeiten, so auch die für die B 9.
Vorbehaltsstraßennetz
Auf Antrag der Grünen hat Norbert Hudde, Stadtplanungsleiter, den momentanen Diskussionsstand über die 50- und 30-km-Zonen vorgestellt. Gegenüber den Plänen von 1996 und dem Ist-Zustand sind – außer für die Johannes-Blum- Straße – für den Fischelner Bereich keine Änderungen zu erwarten. Die BzV äußerte einhellig den Wunsch, die vielen von ihr in den letzten Jahren gestellten Anträge auf 30-km- Zonen zu berücksichtigen, dem Planungsausschuss vorzulegen und dann in den neuen Flächennutzungsplan einzuarbeiten.
Radweg bis Steinrath
Die Arbeitsgruppe Radverkehrsanlagen, der Fachbereich Ordnung und Tiefbau sowie die Polizei haben unlängst eine Ortbesichtigung an der Strecke entlang der K-Bahn zwischen Grundend und Steinrath durchgeführt. Das Ergebnis: Ein solcher Weg auf der westlichen Seite der K-Bahn könne immer noch nicht gebaut werden, weil der Eigentümer die Parzelle nicht verkaufen will. Außerdem dürfe der dortige Dorfgraben nicht überbaut werden. Helmut Höffken (FDP) schlug deshalb vor, einen Rad-/ Fußweg auf der östlichen Seite der K-Bahn zu bauen. Zwar wäre eine solche Baumaßnahme umfangreicher, doch der Vorteil wäre, dass er nach Süden auf den dortigen (noch) unbefestigten Weg Richtung Osterath stieße. Möglicherweise könnte er aus Landesmitteln bezahlt werden.
Fischelner Woche Nr. 20 vom 19.05.2012